KlassenvorständInnen in Abschlussklassen gebührt die Klassenvorstandsabgeltung bis zum Ende jenes Monats, in dem der letzte Tag der mündlichen Reifeprüfung (nicht das Ende der Abschlussklasse) liegt.
Stichworte:
KV Abgeltung, KV Klassenvorstand, Maturaklasse, Matura, Entgelt, Gehalt, Monatsende, Matura, Reifeprüfung, mündlich, Abschlussklasse, Abschluss