Ein Disziplinarverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn der/die KollegIn pragmatisiert ist. Bei VertragslehrerInnen gibt es die Ermahnung durch Direktion oder Bildungsdirektion, wenn die Dienstpflichten nicht erfüllt werden. Eine Kündigung oder sogar Entlassung ist nur bei einer erheblichen Verletzung der Dienstpflichten möglich – Gewerkschaftsmitglieder können eine solche Kündigung oder Entlassung mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz beim Arbeitsgericht anfechten.
Stichworte:
Kündigung, Disziplinarverfahren, Vertragslehrerin, Vertragslehrer, Entlassung, dienstrechtliche Probleme, Disziplin, Ausschluss, Suspendierung, Recht, Rechtsschutz, Dienst, Dienstpflicht, Verstoß, Entlassung, entlassen