Ich unterrichte im Sondervertrag. Habe ich Chancen auf einen unbefristeten Vertrag oder werde ich ins neue DR überstellt? Ich will, wenn möglich im alten DR bleiben.

  Dienstrecht und Besoldung

Gemäß des neuen Erlasses des BMBWF vom Juni  2019 steht auch Art.X und SondervertragslehrerInnen nach fünf Dienstjahren ein unbefristeter Art. X bzw. Sondervertrag im Ausmaß der zu Beginn des 6. Dienstjahres unterrichteten Lehrverpflichtung zu. Es findet keine Überstellung ins neue Dienstrecht statt.

Stichworte: Sondervertrag, unbefristet, Überstellung, altes Dienstrecht, neues Dienstrecht