Eine mündliche Prüfung darf nicht unmittelbar nach mindestens drei schulfreien Tagen oder einer mehrtägigen Schulveranstaltung beziehungsweise schulbezogenen Veranstaltung (ausgenommen freiwillige Meldung der Schülerin/des Schülers) stattfinden. Zusätzlich in der Unterstufe: nicht an einem Tag, an dem eine Schularbeit oder ein Test stattfindet; außerdem nicht mehr als zwei mündliche Prüfungen pro Schülerin/pro Schüler am gleichen Schultag
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