An der Schule gibt es den Dienststellenausschuss (DA), der die KollegInnen am Schulstandort vertritt.
Seine Aufgaben sind in §9 PVG (Personalvertretungsgesetz) festgelegt.
Mit der PV ist das Einvernehmen (PV muss ausdrücklich zustimmen) in folgenden Bereichen herzustellen:
- Erstellung bzw. Änderung der Diensteinteilung / des Dienstplans (Lehrfächerverteilung, Stundenplan,….)
- Einführung neuer bzw. Änderung bereits eingeführter Arbeitsmethoden
Die PV hat Mitwirkungsrecht (PV muss zwei Wochen vorher informiert und damit eingebunden werden) in folgenden Bereichen:
- Vertragsumstellungen
- Fortbildungsangelegenheiten
- Gewährung von Sonderurlaub
- Gewährung von Vorschüssen und Geldaushilfen
Die PV hat informiert zu werden über:
- Gewährung von Belohnungen
- Aufnahme, Versetzung, Dienstzuteilung,…
- Personalverzeichnis
Weiters obliegt es der PV Bedienstete in Einzelpersonalangelegenheiten zu vertreten.
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