Bei wichtigen privaten Anlässen oder im dienstlichen Interesse kann ein Sonderurlaub genehmigt werden. Sonderurlaub bedeutet, dass Bezahlung und Versicherung weiterlaufen und keine finanziellen oder dienstrechtlichen Nachteile entstehen.
Stichworte: Sonderurlaub, Anlässe, Bezahlung, Bezug, Versicherung, Nachteile, Anlassfälle, Anlass, Beantragung, beantragen