Eine Schularbeit ist innerhalb von einer Woche zu korrigieren. Eine Fristverlängerung kann nur bei einem Krankenstand oder einer Fortbildung oder Schulveranstaltung beantragt werden. Auch in den Ferien ist zu korrigieren.
Stichworte: Korrekturfrist, Schularbeit, Fristverlängerung, Frist, Krankenstand, Fortbildung, Schulveranstaltung