Aus den Bestimmungen des § 63b GehG ergibt sich, dass bei negativen Beurteilungen und ev. Neuerstellung einer Arbeit keine weitere Abgeltung für eine etwaige Betreuung der zweiten (weiteren) Arbeit zusteht. Eine Betreuung ist damit im Gesetz nicht vorgesehen.
Stichworte: VWA, negativ, Abgeltung, Betreuung, Neuerstellung, bewertet, Bewertung