Sobald die Vertretungstätigkeit 14 Tage übersteigt, ist die Lehrfächerverteilung entsprechend zu ändern. Die Vergütung
beträgt für jede Unterrichtsstunde, die das Ausmaß von 20 WE (DR alt) bzw. 24 Wochenstunden (DR neu) in der betreffenden Kalenderwoche übersteigt, 1,3% des Gehalts. Im neuen Dienstrecht
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