Vorrang hat grundsätzlich die Stammschule, wenn Konferenzen oder der Sprechtag gleichzeitig in beiden Schulen stattfinden. Leider gibt es keine zeitliche Einschränkung, wie viele Konferenzen besucht werden müssen. Diese Regelung ist im alten und neuen Dienstrecht gleich.
Stichworte: Mitverwendung, Konferenzen, Doppelbelastung, Regelung, 2, zwei, Schulen, mehrere