Die Versetzung in ein anderes Bundesland ist mit einem unbefristeten Dienstvertrag in der AHS möglich, es besteht aber kein Rechtsanspruch. Die neue Schule muss entsprechende Fixstunden frei haben. Bei freien Vertretungsstunden ist nur eine Dienstzuteilung möglich, die jedes Jahr neu beantragt werden muss.
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