Wenn die mündliche Prüfung durch den Lehrer/die Lehrerin angesetzt wird, muss sie spätestens zwei Unterrichtstage vorher angekündigt werden.
Stichworte: Mündliche Prüfung, Durchführung, verboten, ansetzen, ankündigen, Termin, Prüfungstermin, ausmachen, Unterrichtstage, Wann, Leistung, Frist