Eine Mitverwendung bedeutet, dass man mit einem Teil seiner Lehrverpflichtung an einer anderen Schule unterrichtet. Bei einer Dienstzuteilung unterrichtet man ausschließlich an einer anderen Schule als der Stammschule.
Stichworte: Mitverwendung, Dienstzuteilung, Lehrverpflichtung, Stammschule, zwei, unterschiedliche, Standort, mehrere