Die Aufgaben des SGA sind in SCHUG §64 festgelegt:
Dem SGA obliegt unter anderem die Entscheidung über:
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- der Beschluss über die Hausordnung
- Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von SchülerInnenzahlen in Gruppen oder Klassen
Stichworte: Schulgemeinschaftsausschuss, Aufgaben, Teilungszahlen, Eröffnungszahlen, schulbezogene Veranstaltungen, Elternsprechtag, Hausordnung, Schulveranstaltungen, SGA, Festlegung, Schülerzahlen