Ein Regelvertrag an der NMS ist grundsätzlich möglich, der Dienstgeber ist aber dann nicht der Bund sondern das Land, die Einstufung (Bezahlung) ist nicht l1, sondern l2a2. (Gehaltstabellen unter www.goed.at)
Im neuen Dienstrecht wäre die Entlohnung in AHS und NMS gleich.
Mittelschule, WMS, befristet, Gehalt.