In einem unbefristeten Dienstverhältnis kann auf Antrag ein Bezugsvorschuss bis zur Höhe von höchstens € 7.300,- gewährt werden. Voraussetzung ist eine unverschuldete Notlage oder ein sonstiger berücksichtigungswürdiger Grund. Wichtig ist, dass der Bezugsvorschuss beantragt wird, bevor die betreffenden Rechnungen bezahlt werden.
Stichworte: Bezugsvorschuss, Dienstverhältnis, unbefristet, Höhe, Betrag, Antrag, beantragen, Obergrenze, Frist, Notlage