Eine Schularbeit muss innerhalb einer Woche korrigiert werden. Ferienzeiten oder Feiertage verlängern die Frist nicht. Eine Fristerstreckung durch die Direktion ist in begründeten Fällen möglich (z.B. Seminar, Schulveranstaltung, Krankheit).
Stichworte: Schularbeit, Korrektur, Frist, Fristverlängerung, Fristerstreckung, Verlängerung