Nach dem Ende des Schuljahres sind die Schularbeiten ein Jahr an der Schule aufzubewahren. (LBVO §/ Abs. 10). Das bedeutet – Schularbeitshefte oder Mappen unbedingt regelmäßig wieder einsammeln!
Stichworte: Aufbewahrung, Schularbeit, Hefte, Mappen, wie lange, Frist